Was ist paybox?
paybox bietet Ihnen zahlreiche Vorteile. Sehen Sie hier auf einen Blick, warum auch Sie jetzt mit dem Handy zahlen sollten.
paybox classic:
- Für alle Handykunden - auch mit Wertkarten- und Firmenhandys
- Jetzt mit paybox Startbonus: 12 Monate paybox zum 1/2 Preis! Mit dem Handy bezahlen und halbes Jahresentgelt in Höhe von EUR 9,50 zurückholen!*
- Schnell nutzbar: Gleich nach der Online Anmeldung mit paybox einkaufen (Erstlimit EUR 30,-)
- Vielseitig verwendbar: z.B. zum Bezahlen von Parkscheinen, Fahrscheinen, Kinotickets, Lotto Tipps, im Internet oder zum Geld überweisen ohne zusätzliche Bankspesen und ohne TAN Codes
- Sicher: Die Zahlungsfreigabe erfolgt direkt über das Handy mit Ihrer persönlichen PIN. paybox ist das sicherste Zahlungsmittel im Internet.
- Anonym: Sie können auch eine paybox Wunschnummer wählen und völlig anonym bezahlen.
- Volle Kostenkontrolle: Jede paybox Zahlung wird direkt von Ihrem Bankkonto abgebucht und ist auf Ihrem Bankkontoauszug ersichtlich. Zusätzlich erhalten Sie von paybox eine Zahlungsbestätigung per eMail und/oder SMS.
- Attraktiv: Sie kommen in den Genuss von exklusiven Aktionen.
paybox inside:
- Für private Vertragskunden von Orange, T-Mobile und tele.ring (ausgenommen Wertkarten- und Firmenkunden)
- Sofort und ohne extra Anmeldung
- Zahlungsfriegabe per SMS
- PIN auf Wunsch
- Gleiches Bankkonto wie Handyrechnung: Abrechnung für Orange, T-Mobile und tele.ring Kunden über das Bankkonto
- Minutenaktuelle Transaktionsübersicht im persönlichen Bereich "My paybox Services"
paybox über die Handyrechnung:
- Für private Vertragskunden von A1 (ausgenommen Wertkarten- und Firmenkunden)
- Sofort und ohne extra Anmeldung
- Zahlungsfreigabe per SMS
- PIN auf Wunsch
- Abrechnung über Ihre A1 Handyrechnung
*Bei Erstanmeldung und nach vollständiger Freischaltung zu paybox classic erhalten Sie das halbe paybox Jahresentgelt von EUR 9,50 nach der ersten innerhalb von 6 Monaten ab Anmeldung getätigten Transaktion (ausgenommen Geldüberweisungen) einmalig gutgeschrieben. Bei nachfolgender Rücklastschrift und bei Kündigung innerhalb des ersten Monats besteht kein Anspruch auf die Gutschrift.



