paybox AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Februar 2011

Präambel

Für bereits bestehende Vertragsbeziehungen erlangen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits rückwirkend zum Vertragsabschluss Geltung.

Die paybox Bank AG[1] (im Folgenden kurz paybox Bank) betreibt ein System für bargeldlose Zahlungen mit einem mobilen Endgerät (im weiteren kurz "Handyzahlungen" genannt). Diese werden zwischen dem Endkunden (im weiteren kurz "Kunde" genannt) und stationären oder mobilen Dienstleistern oder Händlern (alle gemeinsam nachfolgend "Händler" genannt) durchgeführt, die ihre Dienstleistungen oder Waren über Internet oder m-commerce Services anbieten. Ebenso können über paybox Überweisungen zwischen zwei Endkunden oder vom Endkunden auf ein Bankkonto durchgeführt werden.

Die paybox Bank benutzt existierende Zahlungsverfahren wie z.B. das Lastschriftverfahren mit Einzugsermächtigung, und hat dieses Verfahren mit einer gleichzeitigen Zahlungsautorisierung mit einem mobilen Endgerät kombiniert.

Der Vertrag zwischen der paybox Bank und dem Kunden ermöglicht diesem die Verwendung des von der paybox Bank betriebenen Systems für bargeldlose Zahlungen (im Folgenden kurz "paybox" genannt). Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch Finanzdienstleister, die zur Durchführung der entsprechenden Zahlungsverfahren zugelassen sind. Zuständige Aufsichtsbehörde für die paybox Bank ist die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA), www.fma.gv.at.

Für einen solchen Vertrag zwischen einem Kunden und der paybox Bank gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1. Vertragsabschluss

1.1 Der Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und der paybox Bank kann auf die nachfolgend beschriebenen Arten zustande kommen:

1.1.1 Der Vertrag kommt mit der Bestätigung über die Freischaltung der paybox an den Kunden zustande (ein Kunde kann auch über mehrere Mobilfunknummern verfügen). Dies erfolgt durch Zusendung einer SMS mit der persönlichen Identifikationsnummer (im Folgenden kurz PIN) an die im Vertrag angegebene Mobilfunknummer, welche für die Bezahlung mit paybox eingesetzt wird.

1.1.2 Für Kunden, die einen neuen Mobilfunkvertrag mit einem am paybox System teilnehmenden Mobilfunkbetreiber abschließen, kommt der Vertrag mit paybox Bank - je nach Gestaltung in den Bedingungen des Mobilfunkbetreibers - entweder gleichzeitig mit Abschluss des Mobilfunkvertrages oder im Zuge der ersten Transaktion des Kunden nach entsprechender Verständigung des Kunden zustande.

1.1.3 Kunden, welche bislang noch keine Handyzahlungen durchgeführt haben und welche paybox im Rahmen ihres bestehenden Mobilfunkvertrages nutzen möchten, schließen im Zuge ihrer ersten paybox Transaktion nach entsprechender Verständigung einen Vertrag mit paybox Bank ab.[2]
Dieser Personenkreis wird im Folgenden gegebenenfalls auch "Kunde, welcher im Rahmen seines Mobilfunkvertrages paybox nutzt" genannt.

Die Zustimmung zum paybox Vertrag beinhaltet auch die Zustimmung des Kunden zur Übertragung seiner persönlichen Kundendaten und seiner Bankdaten vom jeweiligen Mobilfunkbetreiber auf die paybox Bank. Außerdem beinhaltet sie die Nutzung seiner dem jeweiligen Mobilfunkbetreiber erteilten Bankeinzugsermächtigungen durch paybox Bank zur Abrechnung von getätigten Handyzahlungen an Händler.

Für den Fall, dass Mobilfunkkunden von ihrem Mobilfunkbetreiber nicht von der Übertragung ihres Vertragsverhältnisses auf paybox Bank verständigt wurden, können diese der Übertragung innerhalb einer Frist von einer Woche nach Durchführung der ersten Handyzahlung gegenüber ihrem Mobilfunkbetreiber schriftlich widersprechen. Die Bedingung dafür ist, dass sie die Handyzahlungen sofern noch möglich rückabwickeln oder Zahlung für diese Transaktion leisten.

1.2 Der Antrag auf Freischaltung der paybox (Anmeldung) kann durch die paybox Bank ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache abgefasst. Während der Dauer des Vertragsverhältnisses ist jede weitere Kommunikation zwischen dem Kunden und paybox Bank in deutscher Sprache zu führen.

1.4 Während der Dauer des Vertragsverhältnisses ist die Kommunikation zwischen dem Kunden und paybox Bank folgendermaßen zu führen:

(a) schriftlich über SMS,

(b) über das unter der Telefonnummer 0820 800 800 erreichbare Servicecenter,

(c) via Telefax an die Nummer 0820 800 800 9 oder

(d) per E-Mail an info@paybox.at.

Weitere allgemeine Informationen über die paybox Bank und ihre Produkte finden sich auf der Website www.paybox.at. Persönliche Informationen kann jeder Kunde für sich unter www.paybox.at/meinepaybox abrufen.

1.5 Die Informationen gemäß § 31 ZaDiG (Zahlungsdienstegesetz) sind ebenfalls unter www.paybox.at/meinepaybox abrufbar.

1.6 Der Kunde kann während der Dauer des Vertragsverhältnisses jederzeit die Vorlage der Informationen und Vertragsbedingungen in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger verlangen.

2. Nutzung der paybox

2.1 Für die Nutzung der paybox muss der Kunde über

(a) ein legitimiertes österreichisches Bankkonto,

(b) einen österreichischen Wohnort sowie

(c) eine österreichische Mobilfunknummer rechtmäßig verfügen.

Nach Überprüfung und E-Mail-Bestätigung der Anmeldung des Kunden durch paybox Bank (wozu auch die Rückbestätigung der von paybox Bank zur Verfügung gestellten Identifikationsnummer durch den Kunden via paybox-Website zählt) wird die paybox sofort frei geschaltet. Die Nutzung der paybox ist unmittelbar danach im Rahmen des individuell vereinbarten paybox-Verfügungsrahmens möglich. Der Kunde kann seinen paybox-Verfügungsrahmen jederzeit unter www.paybox.at/meinepaybox einsehen.  

2.2 Pro Mobilfunknummer kann nur eine paybox angemeldet werden. Die paybox darf nur vom Kunden selbst benutzt werden. Der Vertrag des Kunden mit der paybox Bank darf durch den Kunden weder zur Gänze noch teilweise an Dritte übertragen werden. Die paybox darf vom Kunden oder seinen bevollmächtigten Nutzern einzelner Mobilfunknummern nicht an Dritte übertragen werden.

2.3 Der Mobilfunkbetreiber schaltet den Kunden, der die paybox im Zuge des Mobilfunkvertrages nutzt, für paybox und die Durchführungen von Handyzahlungen frei.

3. Ausgabenlimit

3.1 Führt die paybox Bank vom Kunden getätigte und autorisierte Transaktionen trotz Überschreitung seines finanziellen Ausgabenlimits durch, muss der Kunde den Transaktionsbetrag dennoch erstatten. Zudem ist die paybox Bank berechtigt, den bestätigten Betrag vom Konto des Kunden einziehen zu lassen[3]. Der Kunde muss dafür sorgen, dass sein Konto bei der Vorlage der Lastschrift an das Bankinstitut eine entsprechende Deckung aufweist.

3.2 Neben dem von der paybox Bank festgelegten Ausgabenlimit können servicespezifische Transaktionslimits bestehen. Dies sind für bestimmte Services vom Anbieter festgelegte tages- oder monatsabhängige maximale Transaktionsbeträge.

4. paybox für Jugendliche

Die Anmeldung zu paybox ist ab 18 Jahren möglich. Ausgenommen sind Kunden, die paybox über ihren Mobilfunkvertrag nutzen.

5. Entgelte

5.1 Je nach Produkt und Tarif ist der Kunde zur Zahlung eines Entgeltes verpflichtet. Entgelte werden von dem vom Kunden bekannt gegebenen Bankkonto eingezogen.

5.2 Die paybox Bank darf nach vorheriger Mitteilung gemäß Punkt 18. an den Kunden für die Durchführung von Transaktionen Entgelte berechnen, insbesondere für "Überweisungen" gemäß Punkt 7.

5.3 Sämtliche Entgelte für die Inanspruchnahme von Leistungen der paybox Bank  sind in Punkt 21. ersichtlich sowie unter www.paybox.at veröffentlicht. Wenn die Einmahnung von Beträgen aufgrund Verschuldens des Kunden notwendig wird, werden dem Kunden gemäß § 1333 Abs. 2 ABGB angemessene Mahnspesen sowie anfallende Bankspesen in Rechnung gestellt (siehe hierzu auch Punkt 8., unten). Die Verrechnung erfolgt in Euro.

6. Zahlungen mit paybox

6.1 Der Kunde erhält von der paybox Bank für die Autorisierung von Zahlungen über paybox eine PIN. Hiervon ausgenommen sind Kunden, welche paybox im Rahmen ihres Mobilfunkvertrages nutzen (siehe Punkt 6.(4)). Die Bestätigung einer Zahlung durch den Kunden durch Eingabe seiner paybox PIN ist unwiderruflich. Mit Bestätigung der Zahlung ermächtigt der Kunde einen von der paybox Bank im Namen des Händlers beauftragten Finanzdienstleister, sein Bankkonto mit dem dem Händler geschuldeten Betrag zu belasten[4]. Der Kunde muss den Transaktionsbetrag erstatten und hat für ausreichende Deckung auf seinem Bankkonto zu sorgen. Das Gleiche gilt bei Überweisungen von Handy zu Handy sowie bei Überweisungen auf ein Girokonto ("Überweisungen" gemäß Punkt 7.).

6.2 Nach PIN-Eingabe kann der Kunde die Zahlung nicht mehr widerrufen. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Zahlungsauftrag als bei paybox Bank AG eingegangen. Zwischen dem Kunden und paybox Bank wird vereinbart, dass paybox Bank vom Kunden in Auftrag gegebene Zahlungsvorgänge gesammelt innerhalb eines Zeitintervalls von 35 Kalendertagen einziehen kann.

6.3 Bei Abrechnung über das paybox System kann abhängig vom jeweiligen Service eine gesonderte PIN-Eingabe entfallen. Die Zahlung von Beträgen wird mit der im Zuge eines automatisierten Kauf- bzw. Bestellvorganges vom Kunden vorgenommenen Bestätigung der Bestellung autorisiert. Der Einzug von Kleinstbetragszahlungen kann kumuliert als Sammelbetrag bei Erreichen von insgesamt € 30,-- durch die paybox Bank erfolgen.

6.4 Kunden, welche paybox im Rahmen ihres Mobilfunkvertrages nutzen, bestätigen eine Zahlung per Antwort-SMS auf das übermittelte Angebot mit "JA". Die betroffenen Kunden haben jederzeit das Recht, über das paybox Servicecenter unter der Telefonnummer 0820 800 800 für künftige Zahlungsbestätigungen eine kostenlose PIN anzufordern.

7. Überweisungen

7.1 Die paybox Bank ermöglicht Transaktionen von Endkunde zu Endkunde oder direkt auf ein Bankkonto (kurz "Überweisungen").

7.2 Damit der Kunde Überweisungen durchführen kann, muss er auf seinem mobilen Endgerät die Funktion "Übermittlung der Rufnummer" eingeschaltet haben.

7.3 Die Verfügbarkeit der Funktion "Überweisung" ist in der Produktübersicht auf www.paybox.at zu finden.

8. Nichteinlösung von Lastschriften

8.1 Wird eine Lastschrift vom Bankinstitut des Kunden nicht eingelöst, so ist die paybox Bank berechtigt, dem Händler die ihr bekannte Anschrift, den Namen, das Geburtsdatum und die Bankverbindung des Kunden weiterzugeben. Damit kann dieser die Forderung gegen den Kunden geltend machen. Darüber hinaus ist die paybox Bank berechtigt, den offenen Betrag selbst einzutreiben.

8.2 Das Recht der Datenweitergabe gilt auch für die Weitergabe an einen Zahlungsempfänger bei Überweisungen gemäß Punkt 7. Wird bei Überweisungen eine Lastschrift nicht eingelöst, so wird die paybox Bank geeignete Maßnahmen zur Eintreibung des Überweisungsbetrags einleiten. Die dabei entstandenen Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die paybox Bank kann bei Nichteinlösung von Überweisungsbeträgen oder bei Widerspruch des Kunden gegen die Lastschrift bereits gutgeschriebene Beträge der ursprünglichen Transaktion mit Lastschrift wieder rückbelasten.

9. Verzug

Die paybox Bank ist bei schuldhaftem Verzug des Kunden mit Zahlungsverpflichtungen generell berechtigt, den angemessenen Ersatz der dabei entstandenen Abwicklungs-, Bearbeitungs- und Drittkosten zu verlangen (gemäß § 1333 Abs. 2 ABGB). Darüber hinaus kann die paybox Bank Verzugszinsen vom jeweils ausständigen Betrag in Höhe von vier vom Hundert (kurz v. H.) über dem jeweiligen Basiszinssatz einheben.

10. Vertragsdauer und Beendigung

10.1 Der Vertrag mit der paybox Bank wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde kann den Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist kündigen. Im Falle einer unterjährigen Kündigung ist paybox Bank verpflichtet, dem Kunden die allenfalls bereits gezahlte Jahresgebühr anteilig bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung zurück zu zahlen. Die paybox Bank kann den Vertrag unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist kündigen.

10.2 Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Für paybox Bank ist ein wichtiger Grund, durch welchen die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar ist, vorbehaltlich sonstiger rechtlicher Gründe insbesondere dann gegeben, wenn

(a) der Kunde für das Vertragsverhältnis wesentliche Angaben (siehe auch Punkt 15.1, unten) gegenüber der paybox Bank schuldhaft unrichtig macht oder

(b) deren Änderung vertragswidrig verschweigt,

(c) seine bei Abschluss des Vertrages bekannt gegebene Bankverbindung ohne Nennung einer neuen, gleichwertigen Bankverbindung auflöst,

(d) eine Lastschrift nicht eingelöst wird und in weiterer Folge nicht unverzüglich Zahlung durch den Kunden erfolgt oder

(e) die paybox Bank dieses Service aus technischen Gründen nicht mehr erbringen kann. Hierbei handelt es sich um technische Gründe, welche nicht in ihrer Sphäre (siehe hierzu auch Punkt 11, unten) liegen oder sonst unverschuldet eingetreten sind, und deren Behebung nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.

Mit dem Zugang der außerordentlichen Kündigung darf der Kunde die paybox nicht mehr verwenden.

10.3 Zum Zeitpunkt der Kündigung bereits bestehende Verpflichtungen des Kunden werden von der Kündigung nicht berührt und sind zu erfüllen.

11. Haftung der paybox Bank

11.1 Für Schäden durch Nichtverfügbarkeit oder sonstiger Mangelhaftigkeit von Systemen, die außerhalb des Einflussbereiches der paybox Bank AG liegen, wird jede Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Mobilfunknetze und mobile Endgeräte.

Für Schäden durch Nichtverfügbarkeit oder sonstiger Mangelhaftigkeit des paybox Systems, die nicht auf grobes Verschulden seitens der paybox Bank (also auf bloß leichte Fahrlässigkeit) zurückzuführen sind, wird die Haftung der paybox Bank (ausgenommen Personenschäden) beschränkt: sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine andere Regelung getroffen ist, wird auf € 1.500,-- pro Schadenfall und Geschädigtem, gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten jedoch maximal auf € 15.000,-- pro Schadenfall, beschränkt. Bei höherem Gesamtschaden verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten anteilig. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Zinsenentgang, Produktionsausfälle, Betriebsstillstand sowie für alle mittelbaren Schäden ist bei bloß leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

11.2 Die Haftung der paybox Bank für die Ausführung von Zahlungsvorgängen richtet sich nach den Bestimmungen des § 46 ZaDiG.

11.3 Für Erstattungen von autorisierten, durch den Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgängen gelten die Regelungen des § 45 ZaDiG.

11.4 Für den Fall, dass der Kunde von der paybox Bank mindestens vier Wochen vor dem Fälligkeitstermin über einen anstehenden Zahlungsvorgang informiert wird, wird der Anspruch des Kunden auf Erstattung von autorisierten, durch den Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgängen gemäß § 45 Abs. 1 Zi 1 u. 2 ZaDiG ausgeschlossen.

12. Verantwortung und Meldepflicht des Kunden sowie Haftung

12.1 Der Kunde hat die paybox bestimmungsgemäß zu nutzen und jede missbräuchliche Verwendung oder die Beteiligung an einem Missbrauch durch Dritte zu unterlassen.

12.2 Der Kunde hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die personalisierten Sicherheitsmerkmale und das mobile Endgerät vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Er ist zur Geheimhaltung der von der paybox Bank ausgegebenen PIN verpflichtet, die vom Kunden abgeändert werden kann und zur Nutzung der paybox erforderlich ist. Bei der Eingabe der PIN ist darauf zu achten, dass Dritte diese nicht einsehen können. Die PIN darf unter keinen Umständen Dritten zugänglich gemacht werden. Sie darf auf dem mobilen Endgerät nicht vermerkt werden und ist aus Sicherheitsgründen vom Kunden zumindest einmal pro Jahr unter www.paybox.at/meinepaybox zu ändern. Sollte die PIN Dritten dennoch bekannt werden, ist der Kunde verpflichtet, die PIN sofort zu ändern. Falls dies nicht möglich ist, ist sofort die paybox Bank zu verständigen.

12.3 Die PIN, die für die paybox registrierte SIM-Karte und das dazugehörige mobile Endgerät sind vor Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen oder Missbrauch zu schützen. Diese dürfen aufgrund der Verknüpfung mit der Zahlungsfunktion auch nicht an Dritte überlassen werden.

12.4 Bei missbräuchlicher Benutzung der paybox durch Dritte entfällt die Haftung des Kunden für Schäden, die nach dem nachweislichen Eingehen der Anzeige über den Missbrauch an die paybox Bank entstehen. Gemäß § 35 Abs. 3 ZaDiG stellt die paybox Bank die Beweismittel über das Eingehen der Missbrauchsanzeige bis zu 18 Monate nach deren Eingehen dem Kunden zur Verfügung. Für Schäden, die vor Eingehen der Missbrauchsanzeige an die paybox Bank entstehen, haftet der Kunde nur bis zu einem Betrag von € 150,--, sofern kein grobes Verschulden vorliegt (also bei bloß leichter Fahrlässigkeit). Im Übrigen gelten die Haftungsbestimmungen des § 44 ZaDiG.

12.5 Verwendet der Kunde die paybox oder die PIN missbräuchlich oder ist der Kunde an der missbräuchlichen Verwendung der paybox oder der PIN durch einen Dritten beteiligt, so haftet der Kunde unbeschränkt.

12.6 Die Frist des Kunden zur Unterrichtung der paybox Bank zur Erwirkung einer Berichtigung der vorgenommenen Transaktion endet spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung oder der Gutschrift. Andere Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

12.7 Meldungen der Kunden an die paybox Bank sind unter Verwendung der Kommunikationsmittel unter Punkt 1.4 vorzunehmen.

13. Sperre

13.1 Stellt der Kunde missbräuchliche Verfügungen mit seiner paybox fest, muss er die paybox Bank sofort verständigen und eine Sperre seiner paybox veranlassen. Das Gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen der paybox-PIN, des mobilen Endgerätes oder der bei der paybox Bank registrierten SIM-Karte. Eine Sperre seiner paybox kann der Kunde jederzeit unter der kostenlosen Sperr-Serviceline (siehe www.paybox.at) veranlassen.

13.2 Außerdem ist die paybox Bank berechtigt, eine Sperre der paybox vorzunehmen, wenn objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Zahlungsinstruments (des mobilen Endgeräts oder der SIM-Karte) dies rechtfertigen (z. B. technische Störungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Zahlungstransaktion beeinträchtigen). Dies gilt auch, wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung des Zahlungsinstruments besteht (z. B. wenn am Endgerät die PIN dreimal falsch eingegeben wird).

14. Einwendungen aus dem Grundgeschäft

Der Kunde klärt Reklamationen oder sonstige Meinungsverschiedenheiten aus dem Rechtsverhältnis zwischen ihm und dem Händler direkt mit dem Händler. Eine Haftung der paybox Bank in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.

15. Informationspflichten des Kunden bei Änderung seiner persönlichen Daten

15.1 Der Kunde teilt der paybox Bank unverzüglich Änderungen seiner persönlichen, vertragswesentlichen Daten mit. Dies gilt insbesondere für seine Namen, seine Anschrift, seine Bankverbindung, seine Mobilfunknummer und seinen Mobilfunkvertrag. Kommt der Kunde dieser wesentlichen Vertragsverpflichtung schuldhaft nicht nach, so kann die paybox Bank AG dem Kunden alle ihr dadurch entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen oder vom vorzeitigen Vertragskündigungsrecht Gebrauch machen. Gibt der Kunde eine Änderung seiner zuletzt bekannt gegebenen Anschrift nicht bekannt und erreichen ihn deshalb rechtlich bedeutsame Erklärungen der paybox Bank nicht, so gelten diese Erklärungen dennoch als zugegangen.

15.2 Kunden, welche paybox im Rahmen ihres Mobilfunkvertrages nutzen, haben solche Änderungen ihrem jeweiligen Mobilfunkbetreiber mitzuteilen.

15.3 Meldungen der Kunden an paybox Bank sind unter Verwendung der Kommunikationsmittel unter Punkt 1.4 vorzunehmen.

16. Gebühren für Auslandstelefonate bzw. Roaming

Benutzt ein Kunde die paybox außerhalb seines Mobilfunknetzes und entstehen ihm im Zuge einer Zahlungsautorisierung durch einen Anruf der paybox Bank Roaming-Gebühren auf seiner Telefonrechnung, so trägt der Kunde diese Kosten.

17. Datenschutz

17.1 Die paybox Bank ermittelt und verarbeitet die im Folgenden aufgezählten personenbezogenen Daten: Vor- und Familienname, akademischer Grad, Geschlecht, Geburtsdatum, Adresse (samt E-Mail-Adresse und sonstiger Kontaktinformationen), die betreffende Mobilfunknummer, Bankverbindung (Kreditinstitut, Bankleitzahl, Kontonummer, allenfalls IBAN und BIC, Kontoinhaber) und Arbeitgeber, und von Dritten im Rahmen der Überprüfung dieser Daten der paybox Bank bekanntgegebene Daten.

17.2 Diese Daten werden von der paybox Bank zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere zur Überprüfung der Identität, der Rechts- und Geschäftsfähigkeit sowie der Bonität des Kunden verwendet. Die paybox Bank darf diese Daten für die Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden, für die notwendige Eintreibung von Forderungen oder für den Gläubigerschutze an Dritte übermitteln (d. s. Delta Vista GmbH, Kreditschutzverband von 1870, Infoscore Austria GmbH, IS Inkassoservice GmbH & Co KG, Wirtschaftsauskunftei Wisur GmbH). Schließlich darf die paybox Bank AG diese Daten auch mit jenem österreichischen Mobilfunkbetreiber wechselseitig abgleichen, mit welchem der Kunde den der Nutzung der paybox zugrundeliegenden Mobilfunkvertrag geschlossen hat.

17.3 Darüber hinaus erklärt der Kunde mit Kenntnisnahme und Akzept dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil seine von ihm jederzeit widerrufbare Zustimmung zur Verwendung dieser Daten durch die paybox Bank für Marketing- und Werbezwecke. Die Verwendung kann auch über SMS/MMS, E-Mail und Telefon erfolgen mit dem Ziel, Service-Leistungen, Dienste mit Zusatznutzen oder persönliche bedarfsgerechte Angebote zu Produkten oder Services der paybox GmbH anzubieten sowie sämtliche Produkte und Dienstleistungen zu bewerben, welche mit paybox bezahlt werden können.

17.4 Auf jederzeitiges Verlangen der paybox Bank muss der Kunde der paybox Bank eine schriftliche Ermächtigung erteilen, bei seiner kontoführenden Bank Auskünfte über seine Bonität oder Identität einzuholen. Diese schriftliche Ermächtigung enthält auch die Erklärung, dass der Kunde seine Bank von der Einhaltung des Bankgeheimnisses gemäß § 38 BWG entbindet. Sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht unverzüglich nachkommen, hat die paybox Bank das Recht, den Vertrag schriftlich für fristlos beendet zu erklären. Für den Fall einer solchen Beendigung werden dem Kunden keine weiteren Belastungen wie z. B. Schadenersatz auferlegt. Ausgenommen davon ist die aufrecht bleibende Verpflichtung, die zu diesem Zeitpunkt noch offenen Verbindlichkeiten (inkl. Verzugszinsen und Betreibungskosten) gegenüber der paybox Bank zu zahlen.

18. Änderungen der Geschäftsbedingungen/Preisänderungen

Die paybox Bank darf dem Kunden jederzeit die künftige Änderung dieses Vertrages vorschlagen, insbesondere auch der Preise. Ein solcher Vorschlag enthält auch den geplanten Zeitpunkt des Inkrafttretens des geänderten Vertrages. Zwischen der Einladung zur Annahme dieses Vorschlags und dem geplanten Inkrafttreten der Änderung muss eine Frist von mindestens zwei Monaten liegen. Der Kunde wird via SMS-Nachricht auf sein mobiles Endgerät, E-Mail (sofern er eine solche Adresse bekanntgegeben hat) oder Brief verständigt. Der Vorschlag zur Vertragsänderung gilt als vom Kunden angenommen, wenn dieser seine Ablehnung mittels E-Mail, Telefax oder Brief (Datum der Postaufgabe) nicht vor dem vorgesehenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung gegenüber der paybox Bank angezeigt hat. Alternativ dazu darf der Kunde auch binnen zwei Monaten ab Verständigung seinen Vertrag kostenlos und fristlos kündigen. Nimmt der Kunde den Änderungsvorschlag nicht an, ist die paybox Bank auf die Möglichkeit der ordentlichen Vertragsbeendigung/-kündigung verwiesen.

19. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

19.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht.

19.2 Vereinbarter Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wien, Innere Stadt. Ausgenommen davon sind Klagen gegen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind.

19.3 Möchte sich der Kunde im Zuge der Nutzung der paybox beschweren, hat er gemäß § 13 AVG die Möglichkeit zur Anzeige bei der FMA. Außerdem kann er seine Rechte unter Beachtung des oben vereinbarten Gerichtsstandes vor den ordentlichen Gerichten geltend machen. Der Kunde kann sich auch an die gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, Tel: +43/1/505 42 98, E-Mail: office@bankenschlichtung.at, wenden.

20. Sonstiges

Die paybox Bank anerkennt auch den Internet Ombudsmann als außergerichtliche Streitschlichtungsstelle:

Internet Ombudsmann

Margaretenstraße 70/2/10, 1050 Wien

Web: http://www.ombudsmann.at/

E-Mail: beratung@ombudsmann.at

21. Entgelte/Tarife*

Gemäß Punkt 5 der Geschäftsbedingungen für die Nutzung der paybox gelten folgende Entgelte und Gebührensätze:

Jahresentgelt paybox classic € 19,--

Jahresentgelt paybox public € 0,--

Jahresentgelt paybox inside** € 0,--

Zahlungserinnerung € 0,--

Mahngebühren € 9,--

Rücklastschriftspesen mind. € 10,-- (abhängig von der jeweiligen Bank)

Verzugszinsen 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz

* Die angeführten Tarife und Entgelte gelten - ungeachtet anzuwendender umsatzsteuerrechtlicher Bestimmungen - inklusive der gesetzlichen Steuern.

** Kunden, welche paybox im Rahmen ihres Mobilfunkvertrages nutzen.

 


[1]Hinweis: Am 27. April 2011 wurde die paybox Bank AG, Berggasse 31, 1090 Wien, FN 218809d des HG Wien, E-Mail info@paybox.at, mit Firmenbucheintragung aufgrund Verschmelzung Gesamtrechtsnachfolgerin der paybox austria GmbH. Sie übernimmt sämtliche Rechte und Pflichten nach diesem Vertrag. Siehe auch Punkt 6.1, samt dortiger Fußnote 4.

[2]Für Kunden, deren Handyzahlungen bisher im Rahmen ihres Mobilfunkvertrages abgewickelt und über die Mobilfunkrechnung abgerechnet wurden, und die durch ihren Mobilfunkbetreiber davon in Kenntnis gesetzt wurden, dass ihr bisheriges Vertragsverhältnis in Bezug auf Handyzahlungen auf paybox GmbH übertragen wird, kommt der Vertrag mit paybox GmbH mit der Zustimmung zur Vertragsübertragung oder erstmaliger Nutzung der paybox nach Verständigung zustande.

[3]Ab Eintritt der geänderten Voraussetzungen gemäß Präambel, Fußnote 1, ist die paybox Bank AG selbst berechtigt, den bestätigten Betrag vom Konto des Kunden einzuziehen.

[4]Ab Eintritt der geänderten Voraussetzungen gemäß Präambel, Fußnote 1, gilt anstelle dieses Satzes folgendes: Mit Bestätigung der Zahlung autorisiert der Kunde den jeweiligen Zahlungsvorgang und weist die paybox Bank AG unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag an den jeweiligen Händler zu bezahlen. Diese Anweisung nimmt die paybox Bank AG bereits jetzt an.

 

Hier sind Sie die AGB für Sie zum Download.