Das ZaDiG ist die Umsetzung der EU Payment Services Directive, mit der eine EU-weite einheitliche Regelung von Zahlungsdiensten geschaffen wird. Auch das Bezahlen mit dem Handy gilt als „digitalisiertes Zahlungsgeschäft" und wird durch das ZaDiG geregelt.
Mit 1.11.2009 trat das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) in Kraft.
Seit 1.11.2009 dürfen nur noch Banken und konzessionierte Zahlungsinstitute digitalisierte Zahlungsgeschäfte, u.a. m-commerce Services und Bezahlen mit dem Handy, durchführen.
Die payboy Bank AG* ist eine Bank mit einer Konzession im Sinne des österreichischen Bankwesengesetzes. Die paybox Bank ist damit berechtigt Zahlungsdienste durchzuführen.
Was änderte sich für Kunden, die Services wie HANDY Parken über ihr Handy bezahlen?
Inhaltlich hat sich nichts geändert: Kunden nutzen wie bisher Services wie HANDY Parken oder Bezahlen am Automaten und geben ihre Zahlungen wie bisher mit einer Antwort-SMS über das Handy frei.
Um dem ZaDiG zu entsprechen wird seit 1.11.2009 der Einzug der „Zahlungen von Partnerunternehmen" im Namen und auf Rechnung der paybox Bank AG durchgeführt. Daher gelten seither für die Bezahlung auch AGBs der paybox Bank AG.
Wie stimmt der Kunde den AGBs zu?
Durch die Nutzung eines der paybox Services seit 1.11.2009 stimmt der Kunde den AGBs der paybox Bank AG zu.
*A1 Bank AG und paybox austria GmbH fusionierten im April 2011 zur paybox Bank AG.