paybox - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fassung Januar 2013

Präambel

Die paybox Bank AG (im Folgenden kurz „paybox Bank“) betreibt ein System na-mens „paybox“ zur Durchführung bargeldloser Zahlungen über ein mobiles Endgerät (im weiteren kurz "Handyzahlungen" genannt). Diese werden zwischen dem Endkunden (kurz "Kunde" genannt) und stationären oder mobilen Dienstleistern oder Händlern (alle gemeinsam nachfolgend "Händler" genannt) durchgeführt, die ihre Dienstleistungen oder Waren über Internet oder m-commerce Services anbieten. Ebenso können über paybox Überweisungen zwischen zwei Kunden oder vom Kunden auf ein Bankkonto durchgeführt werden. Die paybox Bank benutzt existierende Zahlungsverfahren wie z.B. das Lastschriftverfahren mit Einzugsermächtigung, und hat dieses Verfahren mit einer gleichzeitigen Zahlungsautorisierung per Handy kombiniert.
Der Vertrag zwischen der paybox Bank und dem Kunden ermöglicht diesem die Verwendung des von der paybox Bank betriebenen Systems für bargeldlose Zahlungen (im Folgenden kurz "paybox" genannt). Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch Finanzdienstleister, die zur Durchführung der entsprechenden Zahlungsverfahren zugelassen sind. Zuständige Aufsichtsbehörde für die paybox Bank ist die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA), www.fma.gv.at.
Für einen solchen Vertrag zwischen einem Kunden und der paybox Bank gelten die nachstehend angeführten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, kurz AGB genannt.

1. Vertragsabschluss

(1) Der Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und der paybox Bank kann auf die nachfolgend beschriebenen Arten zustande kommen:

(1.1) Der Vertrag kommt mit der Bestätigung über die Freischaltung der paybox an den Kunden zustande (ein Kunde kann auch über mehrere Mobilfunknummern verfügen). Diese erfolgt durch Zusendung einer SMS mit der persönlichen Identifikationsnummer (im Folgenden kurz PIN) an die im Vertrag angegebene Mobilfunknummer, welche für die Bezahlung mit paybox eingesetzt wird.

(1.2) Für Kunden, die einen neuen Mobilfunkvertrag mit einem am paybox-System teilnehmenden Mobilfunkbetreiber abschließen, kommt der Vertrag mit paybox Bank - je nach Gestaltung in den Bedingungen des Mobilfunkbetreibers - entweder gleichzeitig mit Abschluss des Mobilfunkvertrages oder im Zuge der ersten Transaktion des Kunden nach entsprechender Verständigung des Kunden durch paybox Bank zustande.

(1.3) Kunden, welche bislang noch keine Handyzahlungen durchgeführt haben und paybox im Rahmen ihres bestehenden Mobilfunkvertrages nutzen möchten, schließen im Zuge ihrer ersten paybox Transaktion nach entsprechender Verständigung durch paybox Bank einen Vertrag mit dieser ab. Dieser Personenkreis wird im Folgenden gegebenenfalls auch "Kunde, welcher im Rahmen seines Mobilfunkvertrages paybox nutzt" genannt.
Schließt ein Kunde mit paybox Bank einen Vertrag über die Nutzung von paybox ab, so erteilt er auch seine Zustimmung zur Weitergabe seiner persönlichen Kundendaten und seiner Bankdaten durch seinen jeweiligen Mobilfunkbetreiber an die paybox Bank. Außerdem ermächtigt er die paybox Bank zum Einzug der von ihm zu bezahlenden Beträge von seinem angegebenen Bankkonto.
Für den Fall, dass ein Mobilfunkkunde von seinem Mobilfunkbetreiber nicht von der Weitergabe seiner Daten an paybox Bank verständigt wurde, kann er dieser Daten-weitergabe innerhalb einer Frist von einer Woche nach Durchführung der ersten Handyzahlung gegenüber seinem Mobilfunkbetreiber schriftlich widersprechen. Der Kunde verpflichtet sich jedoch gegenüber der paybox Bank, bereits getätigte Handyzahlungen, sofern noch möglich, entweder rückabzuwickeln oder Zahlung für diese Transaktion zu leisten.

(2) Der Antrag auf Nutzung von paybox kann durch die paybox Bank ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

(3) Der Abschluss dieses Vertrages wie auch jede weitere Kommunikation zwischen dem Kunden und paybox Bank während der Dauer des Vertragsverhältnisses erfolgen in deutscher Sprache.

(4) Während der Dauer des Vertragsverhältnisses ist die Kommunikation zwischen dem Kunden und paybox Bank folgendermaßen zu führen:

(a) mittels SMS an die Telefonnummer 0820 800 800,
(b) über das unter der Telefonnummer 0820 800 800 erreichbare Servicecenter,
(c) via Telefax an die Nummer 0820 800 800 9 oder
(d) per E-Mail an info@paybox.at.

Weitere allgemeine Informationen über die paybox Bank und ihre Produkte finden sich auf der Website www.paybox.at. Persönliche Informationen kann jeder Kunde für sich unter www.paybox.at/meinepaybox abrufen.

(5) Der Kunde kann während der Dauer des Vertragsverhältnisses jederzeit die Vor-lage der Informationen und Vertragsbedingungen in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger verlangen.

2. Nutzung der paybox

(1) Für die Nutzung der paybox muss der Kunde über

(a) ein österreichisches Bankkonto,
(b) einen österreichischen Wohnort sowie
(c) eine österreichische Mobilfunknummer rechtmäßig verfügen.

Nach Überprüfung und Bestätigung der Anmeldung des Kunden mittels E-Mail durch paybox Bank (wozu auch die Rückbestätigung der von paybox Bank zur Verfügung gestellten Identifikationsnummer durch den Kunden via paybox-Website zählt) wird die paybox sofort frei geschaltet. Die Nutzung der paybox ist unmittelbar danach im Rahmen des individuell vereinbarten paybox-Verfügungsrahmens möglich. Der Kunde kann seinen paybox-Verfügungsrahmen jederzeit unter www.paybox.at/meinepaybox einsehen.

(2) Pro Mobilfunknummer kann nur eine paybox angemeldet werden. Die paybox darf ausschließlich vom Kunden selbst benutzt werden. Der Vertrag des Kunden mit der paybox Bank sowie die dem Kunden übermittelte PIN darf vom Kunden weder zur Gänze noch teilweise an Dritte übertragen bzw. bekanntgegeben werden.

(3) Kunden, welche die paybox im Zuge des Mobilfunkvertrages nutzen, werden von ihrem Mobilfunkbetreiber für paybox und die Durchführung von Handyzahlungen freigeschaltet.

3. Ausgabenlimit

(1) Führt die paybox Bank vom Kunden getätigte und autorisierte Transaktionen trotz Überschreitung seines finanziellen Ausgabenlimits durch, verpflichtet sich der Kunde, den entstandenen Transaktionsbetrag dennoch zu erstatten. paybox Bank ist daher berechtigt, den gegenständlichen Betrag vom Konto des Kunden einzuziehen. Der Kunde muss dafür sorgen, dass sein Konto bei Vorlage der Lastschrift an sein Bankinstitut eine entsprechende Deckung aufweist.

(2) Neben dem von der paybox Bank festgelegten Ausgabenlimit können servicespezifische Transaktionslimits bestehen. Das sind für bestimmte Services vom Anbieter festgelegte, tages- oder monatsabhängige maximale Transaktionsbeträge.

4. paybox für Jugendliche

Die Anmeldung zu paybox ist ab 18 Jahren möglich. Ausgenommen sind Kunden, die paybox über ihren Mobilfunkvertrag nutzen.

5. Entgelte

(1) Zwischen dem Kunden und paybox Bank wird vereinbart, dass je nach Produkt und Tarif der Kunde für die Nutzung von paybox bzw. Erbringung von Leistungen durch paybox Bank entsprechende Entgelte entrichtet.

(2) Diese Entgelte sind in Punkt 20. abschließend dargestellt sowie unter www.paybox.at abrufbar. Nach Fälligkeit der Entgelte werden diese von dem vom Kunden bekannt gegebenen Bankkonto eingezogen. Die Verrechnung erfolgt in Euro.

6. Zahlungen mit paybox

(1) Im Rahmen von paybox kann der Kunde bei daran teilnehmenden Händlern und Dienstleistern bargeldlos Lieferungen und Leistungen bezahlen. Der Kunde erhält von der paybox Bank zur Autorisierung von durch ihn über paybox getätigte Zahlungen eine PIN. Für Kunden, welche paybox im Rahmen ihres Mobilfunkvertrages nutzen, gilt Punkt 6.(4). Die Bestätigung einer paybox-Zahlung durch den Kunden mittels Eingabe seiner PIN ist unwiderruflich. Nach PIN-Eingabe gilt der Zahlungsauftrag als bei paybox Bank eingegangen. Mit Bestätigung der Zahlung autorisiert der Kunde den jeweiligen Zahlungsvorgang und weist die paybox Bank unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag an den jeweiligen Händler zu bezahlen. Diese Anweisung nimmt die paybox Bank bereits jetzt an. Der Kunde muss den Transaktionsbetrag erstatten und hat für ausreichende Deckung auf seinem Bankkonto zu sorgen. Das Gleiche gilt bei Überweisungen von Handy zu Handy sowie bei Überweisungen auf ein Girokonto ["Überweisungen" gemäß Punkt 6.(5)].

(2) Zwischen dem Kunden und paybox Bank wird vereinbart, dass paybox Bank vom Kunden in Auftrag gegebene Zahlungsvorgänge gesammelt innerhalb eines Zeitintervalls von 35 Kalendertagen einziehen kann.

(3) Bei Abrechnung über das paybox System kann abhängig vom jeweiligen Service eine gesonderte PIN-Eingabe entfallen. Die Zahlung von Beträgen wird mit der im Zuge eines automatisierten Kauf- bzw. Bestellvorganges vom Kunden vorgenommenen Bestätigung autorisiert. Der Einzug von Kleinstbetragszahlungen kann kumuliert als Sammelbetrag bei Erreichen von insgesamt € 30,-- durch die paybox Bank erfolgen.

(4) Kunden, welche paybox im Rahmen ihres Mobilfunkvertrages nutzen, haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten eine Zahlung zu autorisieren: Indem sie auf eine anfragende SMS mit „JA“ antworten oder mittels Eingabe einer geheimen PIN. Bei diesen Kunden ist standardmäßig die Zahlungsautorisierung mittels JA-SMS einge-stellt. Es steht den Kunden aber stets frei, ohne weiteres Entgelt auf www.paybox.at/meinepaybox oder via kostenfreier Servicenummer 0800 729 269 eine PIN zur Zahlungsfreigabe anzufordern. Mit der Übermittlung entfällt allerdings für die Zukunft die Möglichkeit, eine Zahlung mit „JA“ freizugeben.

(5) Überweisungen

(5.1) Im Rahmen von paybox kann der Kunde auch Überweisungen von Kunde zu Kunde oder direkt auf ein Bankkonto durchführen (beide Transaktionen kurz Über-weisung genannt).

(5.2) Damit der Kunde Überweisungen durchführen kann, muss er auf seinem Handy die Funktion "Übermittlung der Rufnummer" eingeschaltet haben.

(6) Die oben beschriebenen Zahlungsfunktionen sind nicht von allen Kundengruppen nutzbar. Eine diesbezügliche genaue Produkt- bzw. Serviceübersicht finden Sie auf www.paybox.at.

7. Nichteinlösung von Lastschriften

(1) Wird eine Lastschrift vom Kreditinstitut des Kunden nicht eingelöst, so stimmt der Kunde ausdrücklich zu, dass die paybox Bank dem Händler die ihr bekannte Anschrift, den Namen, das Geburtsdatum und die Bankverbindung des Kunden weitergeben darf, damit dieser seine Forderung gegen den Kunden am Zivilrechtsweg geltend machen kann. Darüber hinaus darf die paybox Bank den offenen Betrag selbst eintreiben.

(2) Die Zustimmung des Kunden zur Weitergabe obgenannter Daten gilt auch für die Weitergabe an den Zahlungsempfänger einer Überweisung gemäß Punkt 7. Wird eine Überweisung nicht durchgeführt, so wird die paybox Bank geeignete Maßnahmen zur Eintreibung des Überweisungsbetrags einleiten. Die dabei entstandenen Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die paybox Bank kann bei Nicht-Durchführung von Überweisungen oder bei Widerspruch des Kunden gegen die Lastschrift bereits gutgeschriebene Beträge der ursprünglichen Transaktion mit Lastschrift wieder rückbelasten.

8. Verzug

Die paybox Bank ist bei schuldhaftem Verzug des Kunden mit Zahlungsverpflichtungen generell berechtigt, den angemessenen Ersatz der dabei entstandenen Abwicklungs-, Bearbeitungs- und Drittkosten zu verlangen (gemäß § 1333 Abs. 2 ABGB). Darüber hinaus kann die paybox Bank Verzugszinsen vom aushaftenden Betrag in Höhe von vier Prozent p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank einheben.

9. Vertragsdauer und Beendigung

(1) Der Vertrag mit der paybox Bank wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Kunde kann den Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jederzeit kündigen. Im Falle einer unterjährigen Kündigung ist paybox Bank verpflichtet, dem Kunden eine etwaige bereits gezahlte Jahresgebühr anteilig bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung zurück zu zahlen. Die paybox Bank kann den Vertrag unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist kündigen.

(2) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichti-gem Grund bleibt davon unberührt. Für paybox Bank ist ein wichtiger Grund, der die Bank zur sofortigen fristlosen Kündigung berechtigt, vorbehaltlich sonstiger rechtli-cher Gründe insbesondere dann gegeben, wenn

(a) der Kunde für das Vertragsverhältnis wesentliche Angaben [s. auch Punkt 14.(1)] gegenüber der paybox Bank schuldhaft unrichtig macht oder
(b) deren Änderung vertragswidrig verschweigt,
(c) seine bei Abschluss des Vertrages bekannt gegebene Bankverbindung ohne Nennung einer neuen, gleichwertigen Bankverbindung auflöst,
(d) eine Lastschrift nicht eingelöst wird und in weiterer Folge nicht unverzüglich Zahlung durch den Kunden erfolgt oder
(e) die paybox Bank dieses Service aus technischen Gründen nicht mehr erbringen kann. Hierbei handelt es sich um technische Gründe, welche nicht in ihrer Sphäre (siehe hierzu auch Punkt 11.) liegen oder sonst unverschuldet eingetreten sind und deren Behebung nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.

Mit dem Zugang der außerordentlichen Kündigung darf der Kunde paybox nicht mehr nutzen.

(3) Zum Zeitpunkt der Kündigung bereits bestehende Verpflichtungen des Kunden werden von der Kündigung nicht berührt und sind zu erfüllen.

10. Haftung der paybox Bank

(1) Für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden sowie für Personen-schäden haftet die paybox Bank unbeschränkt. Die Haftung für reine Vermögens-schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist bei bloß leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(2) Die Haftung der paybox Bank für die Ausführung von Zahlungsvorgängen richtet sich nach den Bestimmungen des § 46 ZaDiG.

Für Schäden, die durch eine nicht erfolgte oder fehlerhafte Ausführung von Zah-lungsvorgängen entstanden sind, haftet die paybox Bank nur, wenn diese auf einem Ereignis beruhen, auf welches die paybox Bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätten vermieden werden können. Für Schäden durch Nichtverfügbarkeit oder sonstige Mangelhaftigkeit von Systemen, die außerhalb des Einflussbereiches der paybox Bank liegen, wird somit jede Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Mobilfunknetze und Handys. Voraussetzung für eine Haftung der paybox Bank ist zudem, dass der Schaden nicht durch eine Sorgfaltspflichtverletzung des Kunden verursacht wurde.

(3) Für die Erstattung von autorisierten, durch den Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungen gelten die Regelungen des § 45 ZaDiG.

(4) Für den Fall, dass der Kunde von der paybox Bank mindestens vier Wochen vor dem Fälligkeitstermin über einen anstehenden Zahlungsvorgang informiert wird, wird der Anspruch des Kunden auf Erstattung von autorisierten, durch den Zahlungsempfänger ausgelöste Zahlungen gemäß § 45 Abs. 1 Zi 1 u. 2 ZaDiG ausgeschlossen.

11. Sorgfaltspflichten und Haftung des Kunden

(1) Der Kunde hat die paybox in Entsprechung dieser AGB zu nutzen und jede missbräuchliche Verwendung oder Beteiligung an einem Missbrauch durch Dritte zu unterlassen.

(2) Der Kunde hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die personalisierten Sicherheitsmerkmale und das Handy vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Er ist zur Geheimhaltung der von der paybox Bank ausgegebenen PIN verpflichtet, die vom Kunden abgeändert werden kann und zur Nutzung der paybox erforderlich ist. Bei der Eingabe der PIN ist darauf zu achten, dass Dritte diese nicht einsehen können. Die PIN darf unter keinen Umständen Dritten zugänglich gemacht werden. Sie darf auf dem Handy nicht vermerkt werden und ist aus Sicherheitsgründen vom Kunden zumindest einmal pro Jahr unter www.paybox.at/meinepaybox zu ändern. Sollte die PIN Dritten dennoch bekannt werden, muss sie der Kunde sofort ändern. Falls dies nicht möglich ist, ist die paybox Bank sofort zu verständigen.

(3) Die PIN, die für die paybox registrierte SIM-Karte und das dazugehörige Handy sind vor Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen oder Missbrauch zu schützen. Diese dürfen aufgrund der Verknüpfung mit der Zahlungsfunktion auch nicht an Dritte überlassen werden.

(4) Bei missbräuchlicher Benutzung der paybox durch Dritte entfällt die Haftung des Kunden für Schäden, die nach dem nachweislichen Eingehen der Anzeige über den Missbrauch an die paybox Bank entstehen. Gemäß § 35 Abs. 3 ZaDiG stellt die paybox Bank die Beweismittel über das Eingehen der Missbrauchsanzeige bis zu 18 Monate nach deren Eingehen dem Kunden zur Verfügung. Für Schäden, die vor Eingehen der Missbrauchsanzeige an die paybox Bank entstehen, haftet der Kunde nur bis zu einem Betrag von € 150,--, sofern kein grobes Verschulden vorliegt (also bei bloß leichter Fahrlässigkeit). Im Übrigen gelten die Haftungsbestimmungen des § 44 ZaDiG.

(5) Verwendet der Kunde die paybox oder die PIN missbräuchlich oder ist er an der missbräuchlichen Verwendung der paybox oder der PIN durch einen Dritten beteiligt, so haftet der Kunde unbeschränkt.

(6) Die Frist des Kunden zur Unterrichtung der paybox Bank zur Erwirkung einer Berichtigung der von ihm nicht autorisierten Transaktion endet spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung oder der Gutschrift. Andere Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

(7) Meldungen der Kunden an die paybox Bank sind unter Verwendung der in Punkt 1. Absatz (4) angeführten Kommunikationsmittel vorzunehmen.

12. Sperre

(1) Stellt der Kunde missbräuchliche Verfügungen mit seiner paybox fest, muss er die paybox Bank sofort verständigen und eine Sperre seiner paybox veranlassen. Das Gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen der paybox-PIN, des Handys oder der bei der paybox Bank registrierten SIM-Karte. Eine Sperre seiner paybox kann der Kunde jederzeit unter der kostenlosen Sperr-Serviceline 0800 729 269 bzw. unter www.paybox.at veranlassen.

(2) paybox Bank ist zudem berechtigt, eine Sperre der paybox vorzunehmen, wenn objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Zahlungsinstruments (des Handys oder der SIM-Karte) dies rechtfertigen (z. B. technische Störungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Zahlungstransaktion beeinträchtigen). Dies gilt auch, wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung des Zahlungsinstruments besteht.

13. Einwendungen aus dem Grundgeschäft

Der Kunde klärt Reklamationen oder sonstige Meinungsverschiedenheiten aus sei-nem Rechtsverhältnis mit dem Händler direkt mit jenem. Eine Haftung der pay-box Bank in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.

14. Informationspflichten des Kunden bei Änderung seiner persönlichen Daten

(1) Der Kunde muss der paybox Bank Änderungen seiner persönlichen, vertragswesentlichen Daten wie Name, Anschrift, Bankverbindung, Mobilfunknummer und Mobilfunkvertrag unverzüglich mitteilen. Gibt der Kunde solche Änderungen nicht bekannt und erreichen ihn deshalb bedeutsame Erklärungen der paybox Bank nicht, so gelten diese Erklärungen dennoch als zugegangen, wenn sie an die letzte der paybox Bank bekannt gegebene Adresse (einschließlich Mobilfunknummer und E-Mail Adresse) gesendet wurden.

(2) Kunden, die paybox im Rahmen ihres Mobilfunkvertrages nutzen, haben solche Änderungen ihrem jeweiligen Mobilfunkbetreiber mitzuteilen.

(3) Meldungen der Kunden an die paybox Bank sind unter Verwendung der in Punkt 1. Absatz (4) angeführten Kommunikationsmittel vorzunehmen.

15. Gebühren für Auslandstelefonate bzw. Roaming

Benutzt ein Kunde die paybox außerhalb seines Mobilfunknetzes und entstehen ihm im Zuge einer Zahlungsautorisierung durch einen Anruf der paybox Bank Roaminggebühren auf seiner Telefonrechnung, so trägt der Kunde diese Kosten selbst.

16. Datenschutz

(1) Die paybox Bank ermittelt und verarbeitet die im Folgenden aufgezählten perso-nenbezogenen Daten: Vor- und Familienname, akademischer Grad, Geschlecht, Geburtsdatum, Adresse (samt E-Mail-Adresse und sonstiger Kontaktinformationen), die betreffende Mobilfunknummer, Bankverbindung (Kreditinstitut, Bankleitzahl, Kontonummer, allenfalls IBAN und BIC, Kontoinhaber), Arbeitgeber, die entsprechenden Ausweisdaten (u.a. Art des Ausweises, Nummer, ausstellende Behörde) und von Dritten im Rahmen der Überprüfung dieser Daten der paybox Bank bekanntgegebene Daten.

(2) Diese Daten werden von der paybox Bank zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere zur Überprüfung der Identität, der Rechts- und Geschäftsfähigkeit sowie der Bonität des Kunden verwendet. Die paybox Bank darf diese Daten für die Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden, für die notwendige Eintreibung von Forderungen oder für den Gläubigerschutz an Dritte übermitteln (d. s. CRIF GmbH - vormals Delta Vista GmbH -, Kreditschutzverband von 1870, Infoscore Austria GmbH, IS Inkassoservice GmbH & Co KG, Wirtschaftsauskunftei Wisur GmbH). Schließlich darf paybox Bank diese Daten auch mit jenem österreichischen Mobilfunkbetreiber wechselseitig abgleichen, mit welchem der Kunde den der Nutzung der paybox zugrundeliegenden Mobilfunkvertrag geschlossen hat.

(3) Darüber hinaus erklärt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen seine von ihm jederzeit widerrufbare Zustimmung zur Verwendung dieser Daten durch die paybox Bank für Marketing- und Werbe-zwecke. Die Verwendung kann auch über SMS/MMS, E-Mail und Telefon erfol-gen mit dem Ziel, Service-Leistungen, Dienste mit Zusatznutzen oder persönli-che bedarfsgerechte Angebote zu Produkten oder Services der paybox Bank anzubieten sowie sämtliche Produkte und Dienstleistungen zu bewerben, wel-che mit paybox bezahlt werden können.

(4) Auf jederzeitiges Verlangen der paybox Bank muss der Kunde der paybox Bank eine schriftliche Ermächtigung erteilen, bei seiner kontoführenden Bank Auskünfte über seine Bonität oder Identität einzuholen. Diese schriftliche Ermächtigung enthält auch die Erklärung, dass der Kunde seine Bank von der Einhaltung des Bankgeheimnisses gemäß § 38 BWG entbindet. Sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht unverzüglich nachkommen, darf die paybox Bank den Vertrag schriftlich für fristlos beendet erklären. Für den Fall einer solchen Beendigung werden dem Kunden keine weiteren Belastungen wie z. B. Schadenersatz auferlegt. Ausgenommen davon ist die aufrecht bleibende Verpflichtung, die zu diesem Zeitpunkt noch offenen Verbindlichkeiten (inkl. Verzugszinsen und Betreibungskosten) gegenüber der paybox Bank zu zahlen.

17. Änderungen der Geschäftsbedingungen/Preisänderungen

Die paybox Bank darf dem Kunden Änderungen dieses Vertrages, insbesondere auch der Preise, spätestens zwei Monate vor dem geplanten Wirksamwerden dieser Änderungen, vorschlagen. Der Kunde wird via SMS-Nachricht auf sein Handy, E-Mail (sofern er eine solche Adresse bekanntgegeben hat) oder Brief verständigt. Die Zustimmung des Kunden zur Vertragsänderung gilt als erteilt, wenn dieser seine Ablehnung mittels E-Mail, Telefax, SMS-Nachricht oder Brief (Datum der Postaufgabe) nicht vor dem vorgesehenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung gegenüber der paybox Bank angezeigt hat. Der Kunde hat jedoch auch das Recht, vor Inkrafttreten der Änderungen seinen Vertrag kostenlos und fristlos zu kündigen. Nimmt der Kunde den Änderungsvorschlag nicht an, hat die paybox Bank die Möglichkeit der ordentlichen Vertragsbeendigung/-kündigung.

18. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der paybox Bank unterliegt österreichischem Recht.

(2) Vereinbarter Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkei-ten aus diesem Vertrag ist Wien, Innere Stadt. Ausgenommen davon sind Klagen gegen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind.

19. Sonstiges

Sollte ein Kunde mit einer von paybox Bank angebotenen Lösung nicht zufrieden sein, kann er sich an die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63,
E-Mail: office@bankenschlichtung.at oder an die Finanzmarktaufsicht,
Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien, wenden.
Die paybox Bank anerkennt auch den Internet Ombudsmann als außergerichtliche Streitschlichtungsstelle: Internet Ombudsmann, Margaretenstraße70/2/10, 1050 Wien, E-Mail: beratung@ombudsmann.at.

20. Entgelte/Tarife*

Gemäß Punkt 5 der Geschäftsbedingungen für die Nutzung der paybox gelten fol-gende Entgelte und Gebührensätze:

Jahresentgelt paybox classic € 19,--
Jahresentgelt paybox public € 0,--
Jahresentgelt paybox inside** € 0,--
Zahlungserinnerung  € 0,--
Mahngebühren  €  9,--

Rücklastschriftspesen: Deren Höhe ist abhängig von der Verrechnung durch die jeweilige Bank.

Verzugszinsen von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank.

* Die angeführten Tarife und Entgelte gelten - ungeachtet anzuwendender umsatz-steuerrechtlicher Bestimmungen - inklusive der gesetzlichen Steuern.

** Kunden, welche paybox im Rahmen ihres Mobilfunkvertrages nutzen.


Informationen nach dem Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG)

Nachfolgend erhalten Sie Informationen gemäß Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG), sofern diese nicht bereits in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für paybox“ enthalten sind. Die im FernFinG genannten Besonderheiten gelten, wenn Ihr Vertrag im Wege des Fernabsatzes abgeschlossen wird.

Informationen über das Unternehmen:
paybox Bank AG
Lassallestraße 9, 1020 Wien
Tel.:  +43 1 42727 – 0
Fax:  +43 1 42727 – 9320
E-Mail:  info@paybox.at
Internet: www.paybox.at
FB-Nummer: FN 218809
Firmenbuchgericht Wien

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Österreichische Finanzmarktaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien

Hauptgeschäftstätigkeit:
Die paybox Bank AG ist ein Kreditinstitut, das aufgrund der ihr von der österreichi-schen Finanzmarktaufsicht gemäß Bankwesengesetz erteilten Konzession zur Er-bringung von Bankgeschäften, insbesondere Zahlungsdiensten und der Ausgabe elektronischen Geldes, berechtigt ist.

Beschreibung der Finanzdienstleistung:
Die paybox Bank AG betreibt ein System namens „paybox“ zur Durchführung bar-geldloser Zahlungen via Handy. Diese werden zwischen dem Kunden  und Händlern durchgeführt, die ihre Dienstleistungen oder Waren über Internet oder m-commerce Services anbieten. Ebenso können mit paybox Überweisungen zwischen zwei Kunden oder vom Kunden auf ein Bankkonto durchgeführt werden.

Informationen über den Fernabsatzvertrag:
Hinweis auf das Rücktrittsrecht gem § 8 FernFinG
Gemäß § 8 FernFinG sind Sie berechtigt, vom geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen (Datum des Absendens) zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Abschlusses, wobei der Tag des Vertragsabschlusses sich nach den Voraussetzungen in Punkt (1.1), (1.2) und (1.3) paybox-AGB richtet. Sollten Sie von Ihrem Rücktrittsrecht gemäß § 8 FernFinG Gebrauch machen wollen, so ist Ihr Rücktritt gegenüber der paybox Bank, Lassallestraße 9, 1020 Wien, ausdrücklich zu erklären. Sollten Sie von diesem Rücktrittsrecht nicht binnen 14 Tagen ab Abschluss des Vertrages Gebrauch machen, so gilt der von Ihnen abgeschlossene Vertrag auf unbestimmte Zeit.
Wir weisen ferner darauf hin, dass gemäß § 8 Abs. 5 FernFinG innerhalb der Rück-trittsfrist mit der Erfüllung des Vertrages erst nach Vorliegen Ihrer ausdrücklichen Zustimmung begonnen werden darf. In diesem Fall sind wir berechtigt, für Leistungen, die wir vor Ablauf der Ihnen gemäß § 8 FernFinG zustehenden Rücktrittsfrist erbracht haben, die vereinbarten Entgelte und Aufwandersätze zu verlangen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Fassung Januar 2013

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Fassung Januar 2013, geänderte Klauseln

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Fassung April 2012