Vertriebsinformationen



Über das Unternehmen paybox austria GmbH
Über die mobile Zahlungslösung paybox
Ihr Rücktrittsrecht
Ihr Kündigungsrecht
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Außergerichtliche Beschwerde- und Schlichtungsverfahren


Über das Unternehmen paybox austria GmbH


Büroadresse: paybox austria GmbH; Berggasse 31; A-1090 Wien
Postadresse: paybox austria GmbH; Postfach 38; A-1090 Wien
Hauptgeschäftstätigkeit: Anbieten einer massenfähigen und universellen Zahlungsmethode per Handy am österreichischen Markt
paybox-Akzeptanzstellen finden Sie » hier
Firmenbuchgericht und Firmenbuchnummer: Handelsgericht Wien;
FN 198984 z
Aufsichtsbehörden: Magistratisches Bezirksamt der Stadt Wien 9. Bezirk; Finanzmarktaufsicht (FMA)
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Über die mobile Zahlungslösung paybox


Ihr Handy wird zur mobilen Geldbörse! Sie geben einfach ihre Handynummer an, erhalten nach wenigen Sekunden einen automatischen Anruf oder eine SMS von paybox und bestätigen den zu zahlenden Betrag mit Ihrer persönlichen paybox PIN oder mit einer Antwort-SMS. Der Betrag wird von Ihrem Bankkonto abgebucht.

Für die Nutzung von paybox classic fällt ein Jahresentgelt in Höhe von € 19,- inkl. USt. (ausgenommen Aktionen) an, das Ihnen von Ihrem Bankkonto abgebucht wird. Für Jugendliche bis inklusive 18 Jahre fällt lediglich das halbe Jahresentgelt an. Für die Nutzung von paybox public sowie paybox inside (für Kunden, welche paybox im Rahmen ihres Mobilfunkvertrages nutzen) fällt kein Jahresentgelt an.

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Ihr Rücktrittsrecht


Sie sind berechtigt, vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen (Datum des Poststempels) ab Vertragsabschluss (Tag der Bestätigung der paybox Anmeldung) zurück zu treten. Das Rücktrittsrecht ist schriftlich per Post (paybox austria GmbH, Postfach 38, 1090 Wien) oder per Fax (Faxnummer 0820/800 800 9) auszuüben.

Bezahlen Sie innerhalb der Rücktrittsfrist mit paybox und treten daraufhin innerhalb dieser Rücktrittsfrist vom paybox-Vertrag zurück, sind nur die – bei unseren Akzeptanzstellen in Anspruch genommenen – Produkte und Dienstleistungen zu bezahlen. Das bereits geleistete Jahresentgelt (bei paybox classic) erstatten wir Ihnen in voller Höhe zurück. Bei Nichtausübung des Rücktrittsrechts gilt der Vertrag als auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.

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Ihr Kündigungsrecht


Der Vertrag mit der paybox austria GbmH wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Im Falle einer unterjährigen Kündigung ist paybox GmbH verpflichtet, Ihnen das bereits gezahlte Jahresentgelt anteilig bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung zurück zu zahlen. Bei Kündigung des Vertrages innerhalb eines Monats nach schriftlicher oder elektronischer Bestätigung der paybox-Freischaltung erstatten wir das bereits geleistete Jahresentgelt (bei paybox classic) in voller Höhe zurück.
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Anwendbares Recht und Gerichtsstand


Die Vertragsanbahnung sowie das Vertragsverhältnis unterliegen österreichischem Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Vereinbarter Erfüllungsort ist Wien, Innere Stadt. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – außer bei Klagen gegen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, die Ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind – Wien, Innere Stadt. Allgemeine Geschäftsbedingungen und alle Informationen vor und während der Vertragserfüllung werden in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.

Wenn sich der Kunde im Zuge der Nutzung der paybox beschwert erachtet, hat er gemäß § 13 AVG die Möglichkeit einer Anzeige bei der Finanzmarktaufsicht (FMA). Außerdem kann er seine Rechte unter Beachtung des oben vereinbarten Gerichtsstandes vor den ordentlichen Gerichten geltend machen. Der Kunde kann sich auch an die gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, Tel: + 43/1/505 42 98, E-Mail: office@bankenschlichtung.at, wenden.

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Außergerichtliche Beschwerde- und Schlichtungsverfahren


Unsere Kunden haben die Möglichkeit, bei Schwierigkeiten eine Beschwerde beim Zentrum für sichere Informationstechnologie Austria
(A-SIT) einzureichen. Das Verfahren selbst wird mit elektronischen Medien durchgeführt. Ein persönliches Erscheinen der Parteien ist daher nicht notwendig.

paybox anerkennt überdies die Streitschlichtungsstelle „Internet Ombudsmann“. » Hier erhalten Sie weitere Informationen und können Beschwerden elektronisch eingeben, Anfrage- und Beschwerdeformulare finden Sie » hier.

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