Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endverbraucher
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endverbraucher
Stand: Oktober 2009
Präambel
Die paybox austria GmbH, Berggasse 31, 1090 Wien, FN 198984z des HG Wien, E-Mail info@paybox.at (im Folgenden kurz paybox GmbH) betreibt ein System, durch das bargeldlose Zahlungen mit einem mobilen Endgerät zwischen dem Endkunden (im weiteren kurz "Kunde" genannt) einerseits und stationären oder mobilen Dienstleistern oder Händlern, die ihre Dienstleistungen oder Waren über Internet oder m-commerce Services anbieten (alle gemeinsam nachfolgend "Händler" genannt) andererseits, durchgeführt werden können (im Folgenden kurz "paybox" genannt). Ebenso können über paybox Zahlungen zwischen zwei Endkunden durchgeführt werden. Die paybox GmbH benutzt existierende Zahlungsverfahren, wie z.B. das Lastschriftverfahren mit Einzugsermächtigung und hat dieses Verfahren mit einer gleichzeitigen Bestätigungsfunktion mit einem mobilen Endgerät kombiniert. Durch einen Vertrag zwischen der paybox GmbH und dem Kunden wird es diesem ermöglicht, das von der paybox GmbH betriebene System für bargeldlose Zahlungen zu verwenden. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch Finanzdienstleister, die zur Durchführung der entsprechenden Zahlungsverfahren zugelassen sind. Zuständige Aufsichtsbehörde für die paybox GmbH ist die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA), www.fma.gv.at. Für einen solchen Vertrag zwischen einem Kunden und der paybox GmbH gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1. Vertragsabschluss
(1) Der Vertrag zwischen der paybox GmbH und dem Kunden (ein Kunde kann auch über mehrere Mobilfunknummern verfügen) kommt mit der Bestätigung an den Kunden über die Freischaltung der paybox, das ist die Zusendung der persönlichen Identifikationsnummer (PIN), welche für die Bezahlung mit paybox eingesetzt wird, per SMS, zustande.
(2) Wenn sich Kunden nicht über das Webportal von paybox GmbH, schriftlich oder telefonisch bei paybox GmbH angemeldet haben, sondern ihnen bisher Handyzahlungen, die im Rahmen ihres Mobilfunkvertrages getätigt und über die Mobilfunkrechnung abgerechnet wurden, und durch ihren Mobilfunkbetreiber davon in Kenntnis gesetzt wurden, dass ihr bisheriges Vertragsverhältnis in Bezug auf Handyzahlungen auf paybox GmbH übertragen wird, kommt dieser Vertrag mit der Zustimmung zur Vertragsübertragung oder erstmaliger Nutzung der paybox nach Verständigung zustande. Dieser Personenkreis wird im Folgenden gegebenenfalls auch „Kunde, welcher im Rahmen seines Mobilfunkvertrages paybox nutzt“ genannt. Die Zustimmung zum paybox Vertrag beinhaltet auch die Zustimmung zur Übertragung ihrer persönlichen Kundendaten und ihrer Bankdaten vom jeweiligen Mobilfunkbetreiber auf die paybox GmbH sowie die Nutzung ihrer dem jeweiligen Mobilfunkbetreiber erteilten Bankeinzugsermächtigungen durch paybox GmbH zur Abrechnung von getätigten Handyzahlungen an Händler. Für den Fall, dass Mobilfunkkunden von ihrem Mobilfunkbetreiber nicht von der Übertragung ihres Vertragsverhältnisses auf paybox GmbH verständigt wurden, können diese der Übertragung innerhalb einer Frist von einer Woche nach Durchführung der ersten m-payment Transaktion gegenüber ihrem Mobilfunkbetreiber schriftlich widersprechen unter der Bedingung, dass sie die m-payment Transaktion rückabwickeln, sofern noch möglich, oder Zahlung für diese m-payment Transaktion leisten.
(3) Der Antrag auf Freischaltung der paybox (Anmeldung) kann durch die paybox GmbH ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache abgefasst. Während der Dauer des Vertragsverhältnisses ist jede weitere Kommunikation zwischen dem Kunden und paybox GmbH in deutscher Sprache zu führen.
(5) Während der Dauer des Vertragsverhältnisses ist die Kommunikation zwischen dem Kunden und paybox GmbH schriftlich über SMS, über das unter der Telefonnummer 0820 800 800 erreichbare Call-Center, Telefax (Telefaxnummer 0820 800 800 9) oder per E-Mail, info@paybox.at, zu führen. Weitere allgemeine Informationen über paybox GmbH und paybox finden sich auf der Website www.paybox.at, persönliche Informationen kann jeder Kunde für sich unter www.paybox.at/mypaybox abrufen.
(6) Die Informationen gemäß § 31 ZaDiG sind ebenfalls hier abrufbar.
(7) Der Kunde kann jederzeit während der Dauer des Vertragsverhältnisses die Vorlage der Informationen und Vertragsbedingungen in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger verlangen.
2. Nutzung der paybox
(1) Für die Nutzung der paybox muss der Kunde über ein österreichisches legitimiertes Bankkonto, einen österreichischen Wohnort sowie eine österreichische Mobiltelefonnummer rechtmäßig verfügen. Die Nutzung der paybox ist nach erfolgter Freischaltung durch paybox, welche nach erfolgreicher Anmeldung des Kunden durchgeführt wird, möglich. Bis zur vollständigen Aktivierung der paybox steht ein eingeschränkter finanzieller Rahmen zur Verfügung. Nach der vollständigen Aktivierung der paybox gilt ein von paybox für den jeweiligen Kunden festgelegter finanzieller Verfügungsrahmen, der dem Kunden mitgeteilt wird. Letztere Einschränkung gilt nicht für Kunden, welche paybox im Rahmen ihres Mobilfunkvertrages nutzen. Diese können sofort bis zum normalen Startlimit einkaufen.
(2) Pro Mobilfunknummer kann nur eine paybox angemeldet werden. Die paybox darf nur vom Kunden selbst benutzt werden. Der Vertrag des Kunden mit der paybox GmbH darf durch den Kunden weder zur Gänze noch teilweise an Dritte übertragen werden. Die paybox darf vom Kunden oder seinen bevollmächtigten Nutzern einzelner Mobilfunknummern nicht an Dritte übertragen werden.
3. Verfügungsrahmen
(1) Dem Kunden ist eine Nutzung der paybox nur innerhalb seines finanziellen Verfügungsrahmens und nur insoweit erlaubt, als seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse die Erfüllung der jeweiligen Verbindlichkeiten gewährleisten. paybox GmbH kann den Verfügungsrahmen jederzeit ändern. Den jeweils aktuellen Verfügungsrahmen kann der Kunde unter www.paybox.at einsehen. Der Kunde hat keinen Anspruch gegenüber der paybox GmbH auf Einräumung eines bestimmten finanziellen Verfügungsrahmens.
(2) Führt die paybox GmbH vom Kunden getätigte und autorisierte Transaktionen trotz Überschreitung seines finanziellen Verfügungsrahmens durch, ist der Kunde dennoch verpflichtet, den Transaktionsbetrag zu erstatten und ist die paybox GmbH berechtigt, den bestätigten Betrag vom Konto des Kunden einziehen zu lassen. Die Genehmigung einzelner Umsätze führt nicht zur Gewährung eines Kredites. Der Kunde ist vielmehr verpflichtet, dafür zu sorgen, dass bei der Vorlage der Lastschrift an das Bankinstitut das Konto des Kunden eine entsprechende Deckung aufweist.
(3) Neben dem von der paybox GmbH festgelegten finanziellen Verfügungsrahmen können servicespezifische Transaktionslimits - das sind für bestimmte Services vom Anbieter festgelegte tages- oder monatsabhängige maximale Transaktionsbeträge – bestehen.
4. Einschränkungen für Sonderformen der paybox
Die paybox GmbH bietet Sonderformen der paybox an, die bestimmten Einschränkungen unterliegen können. Die für die jeweilige Sonderform geltenden Einschränkungen sind den aktuellen Produktbeschreibungen unter www.paybox.at zu entnehmen. Die Einschränkungen können sich insbesondere auf die Anzahl der mit paybox nutzbaren Services, auf die Einkaufsmöglichkeiten oder auf den eingeräumten finanziellen Verfügungsrahmen des Kunden beziehen. Eine Änderung bzw. Erweiterung solcher Einschränkungen durch die paybox GmbH ist möglich. Ein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Anzahl von Services oder Einkaufsmöglichkeiten besteht nicht.
5. paybox für Jugendliche (14-18 Jahre)
(1) Die Anmeldung zu paybox ist für Jugendliche ab 14 Jahren möglich. In diesem Fall kommt der Vertrag mit der paybox GmbH nur unter der Voraussetzung zustande, dass der gesetzliche Vertreter den Abschluss des Vertrages ausdrücklich genehmigt und durch seine Unterschrift am Vertragsformular erklärt, bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Jugendlichen im Zusammenhang mit der Nutzung der paybox die Haftung zu übernehmen.
(2) Der Jugendliche nimmt zur Kenntnis, dass er dem Jugendschutz entsprechenden Beschränkungen hinsichtlich der Einkaufsmöglichkeiten unterliegt, solange er die paybox für Jugendliche nutzt. Die paybox für Jugendliche wird nur mit eingeschränktem finanziellen Verfügungsrahmen ausgegeben.
6. Entgelte
(1) Je nach Produkt ist der Kunde zur Zahlung eines Entgeltes verpflichtet. Entgelte werden von dem vom Kunden bekannt gegebenen Bankkonto eingezogen.
(2) Die paybox GmbH ist nach vorheriger Mitteilung gemäß Punkt 19. an den Kunden berechtigt, für die Durchführung von Transaktionen, insbesondere für "private Transaktionen" gemäß Punkt 8., Entgelte zu berechnen.
(3) Die aktuelle Höhe sämtlicher Entgelte für die Inanspruchnahme von Leistungen der paybox GmbH kann vom Kunden unter www.paybox.at eingesehen, oder telefonisch, mit E-Mail oder per SMS angefordert werden. Wenn die Einmahnung von Beträgen notwendig wird, werden dem Kunden Mahnspesen sowie Bankspesen in Rechnung gestellt.
(4) Die Höhe sämtlicher Entgelte sowie Zahlungsbedingungen sind nachstehend in Punkt 22 angeführt. Die Verrechnung erfolgt in Euro. Die Preise gelten zum Zeitpunkt der Bestellung inklusive 20 % USt.
7. Zahlungen mit paybox
(1) Der Kunde (ausgenommen Kunden, welche paybox im Rahmen ihres Mobilfunkvertrages nutzen) erhält von der paybox GmbH für die Autorisierung von Zahlungen über paybox eine persönliche Identifikationsnummer (PIN). Die Bestätigung einer Zahlung durch den Kunden durch Eingabe seiner paybox PIN ist unwiderruflich. Mit Bestätigung der Zahlung ermächtigt der Kunde einen von der paybox GmbH im Namen des Händlers beauftragten Finanzdienstleister, mit dem Betrag, den der Kunde dem Händler schuldet, das Bankkonto des Kunden zu belasten. Der Kunde ist verpflichtet, den Transaktionsbetrag zu erstatten und hat für ausreichende Deckung auf seinem Bankkonto zu sorgen. Das Gleiche gilt, wenn bei Transaktionen von Handy zu Handy der paybox Kunde durch Eingabe seiner PIN die Zahlung an den anderen Handybesitzer veranlasst, sowie bei Überweisungen auf ein Girokonto ("private Transaktionen" gemäß Punkt 8.).
(2) Mit Eingabe des PIN kann der Kunde die Zahlung nicht mehr widerrufen. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Zahlungsauftrag als bei paybox GmbH eingegangen. Zwischen dem Kunden und paybox GmbH wird vereinbart, dass paybox GmbH vom Kunden in Auftrag gegebene Zahlungsvorgänge gesammelt innerhalb eines Zeitintervalls von 35 (fünfunddreißig) Kalendertagen einziehen kann.
(3) Bei Abrechnung über das paybox System kann - in Abhängigkeit vom jeweiligen Service - eine gesonderte PIN-Eingabe entfallen. Die Zahlung von Beträgen gilt mit der im Zuge eines automatisierten Kauf- bzw. Bestellvorganges vom Kunden vorgenommenen Bestätigung der Bestellung als autorisiert. Der Einzug von Kleinstbeträgen durch die paybox GmbH kann gesammelt bei Erreichung eines bestimmten Schwellenwertes, zumindest aber einmal pro Abrechnungsperiode, erfolgen.
(4) Kunden, welche paybox im Rahmen ihres Mobilfunkvertrages nutzen, erhalten keine PIN sondern bestätigen die Zahlung indem sie auf die Zahlung anfragende SMS mit „JA“ antworten.
8. Private Transaktionen
(1) Die paybox GmbH ermöglicht auch Transaktionen von mobilem Endgerät zu mobilem Endgerät und solche direkt auf ein Bankkonto (kurz "private Transaktionen"). Die paybox GmbH ist berechtigt, die Anzahl dieser Transaktionen zu limitieren.
(2) Damit der Kunde die genannten Transaktionen durchführen kann, muss er auf seinem mobilen Endgerät die Funktion "Übermittlung der Rufnummer" eingeschaltet haben.
(3) Für Kunden, welche paybox im Rahmen ihres Mobilfunkvertrages nutzen, ist die Durchführung privater Transaktionen nicht möglich.
9. Nichteinlösung von Lastschriften
(1) Wird eine Lastschrift vom Bankinstitut des Kunden nicht eingelöst, so ist die paybox GmbH berechtigt, dem Händler die ihr bekannte Anschrift, den Namen, das Geburtsdatum und die Bankverbindung des Kunden weiterzugeben, damit der Händler die Forderung gegen den Kunden geltend machen kann. Darüber hinaus ist die paybox GmbH berechtigt, den offenen Betrag selbst einzutreiben.
(2) Das Recht der Datenweitergabe gilt auch für die Weitergabe an einen Zahlungsempfänger bei privaten Transaktionen gemäß Punkt 8. Wird bei privaten Transaktionen eine Lastschrift nicht eingelöst, so wird die paybox GmbH geeignete Maßnahmen zur Eintreibung des Transaktionsbetrags einleiten sowie dem Kunden die dabei entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Die paybox GmbH behält sich im Falle der Nichteinlösung der Beträge aus privaten Transaktionen oder bei Widerspruch des Kunden gegen die Lastschrift das Recht vor, bereits gutgeschriebene Beträge der ursprünglichen Transaktion mit Lastschrift wieder rückzubelasten.
10. Verzug
Die paybox GmbH ist bei Verzug des Kunden mit Zahlungsverpflichtungen berechtigt, den Ersatz der durch den Verzug entstandenen Abwicklungs- und Bearbeitungskosten, wie insbesondere Kosten der Rücklastschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist die paybox GmbH berechtigt, Verzugszinsen vom jeweils ausständigen Betrag in Höhe von 4 v.H. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.
11. Vertragsdauer und Beendigung
(1) Der Vertrag mit der paybox GmbH wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Im Falle einer unterjährigen Kündigung ist paybox GmbH verpflichtet, dem Kunden die allenfalls bereits gezahlte Jahresgebühr anteilig bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung zurück zu zahlen. Die paybox GmbH kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen.
(2) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
Für die paybox GmbH ist ein solcher wichtiger Grund, durch den die Fortsetzung des Vertrages für sie unzumutbar ist, insbesondere dann gegeben wenn
- der Kunde unrichtige Angaben gegenüber der paybox GmbH macht, seine bei Abschluss des Vertrages bekannt gegebene Bankverbindung ohne Bekanntgabe einer neuen, gleichwertigen Bankverbindung aufgelöst oder eine Lastschrift endgültig nicht eingelöst wird, oder
- der paybox GmbH aus technischen Gründen die Erbringung dieses Services nicht mehr möglich ist.
Mit dem Zugang der außerordentlichen Kündigung darf der Kunde die paybox nicht mehr verwenden.
(3) Zum Zeitpunkt der Kündigung bereits bestehende Verpflichtungen des Kunden werden von der Kündigung nicht berührt und sind jedenfalls zu erfüllen.
12. Haftung der paybox GmbH
(1) Die paybox GmbH übernimmt keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit des paybox Systems, insbesondere nicht im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit von Mobilfunknetzen oder mit der Funktionsfähigkeit von mobilen Endgeräten. Für Schäden, die aus der Nichtverfügbarkeit des paybox Systems resultieren und die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der paybox GmbH zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
(2) Die Haftung der paybox GmbH für die Ausführung von Zahlungsvorgängen richtet sich nach den Bestimmungen des § 46 ZaDiG.
(3) Für Erstattungen von autorisierten, durch den Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgängen, gelten die Regelungen des § 45 ZaDiG, wobei die Bestimmungen des § 45 Abs. 1 Z 1 und 2 ZaDiG abbedungen werden.
(4) Für den Fall, dass der Kunde von der paybox GmbH mindestens 4 Wochen vor dem Fälligkeitstermin über einen anstehenden Zahlungsvorgang informiert wird, wird der Anspruch des Kunden auf Erstattung gem. § 45 ZaDiG ausgeschlossen.
13. Verantwortung und Meldepflicht des Kunden sowie Haftung
(1) Der Kunde hat die paybox ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen und jede missbräuchliche Verwendung oder die Beteiligung an einem Missbrauch durch Dritte zu unterlassen.
(2) Der Kunde ist zur sicheren Verwahrung und Geheimhaltung der von der paybox GmbH ausgegebenen persönlichen Identifikations-Nummer (PIN), die vom Kunden abgeändert werden kann und zur Nutzung der paybox erforderlich ist, verpflichtet. Bei der Eingabe der PIN ist darauf zu achten, dass Dritte diese nicht einsehen können. Die PIN darf unter keinen Umständen Dritten zugänglich gemacht werden. Sie darf daher insbesondere nicht auf dem mobilen Endgerät vermerkt, dort oder in dessen Nähe abgespeichert werden und ist aus Sicherheitsgründen vom Kunden von Zeit zu Zeit unter www.paybox.at zu ändern. Wenn die PIN aus welchen Gründen immer Dritten bekannt wird, ist der Kunde verpflichtet, die PIN zu ändern, oder, wenn ihm dies nicht möglich ist, sofort die paybox GmbH zu verständigen.
(3) Neben der sicheren Verwahrung der PIN sind auch die für paybox registrierte SIM-Karte und das dazugehörige mobile Endgerät sicher zu verwahren und vor Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen oder Missbrauch zu schützen. Aufgrund der Verknüpfung mit der Zahlungsfunktion darf die für paybox registrierte SIM-Karte und das dazugehörige mobile Endgerät auch nicht an Dritte überlassen werden. Insbesondere im Hinblick auf Punkt 7. (3) (Zahlungen ohne PIN) sowie Punkt 7. (4) (Zahlungsfreigabe per SMS mit „JA“) weist die paybox GmbH ausdrücklich auf das damit im Zusammenhang stehende Missbrauchsrisiko bei Diebstahl oder Überlassung des mobilen Endgerätes an Dritte sowie auf die Verpflichtung des Kunden zur sicheren Verwahrung des mobilen Endgerätes hin. Die Überlassung des mit einer paybox ausgestatteten mobilen Endgerätes oder dessen nicht sichere Verwahrung können im Falle des Eintritts eines Schadens ein Mitverschulden des Kunden begründen.
(4) Bei missbräuchlicher Benutzung der paybox durch Dritte entfällt die Haftung des Kunden für Schäden, die nach dem nachweislichen Eingehen der Mitteilung über den Missbrauch an die paybox GmbH entstehen. In diesem Fall wird das Konto des Kunden nicht belastet. Für Schäden, die vor Eingehen der Mitteilung an die paybox GmbH entstehen, haftet der Kunde nur bis zu einem Betrag von € 150,00; bei missbräuchlicher Benutzung der paybox unter Verwendung der paybox-PIN, bis zu einem Betrag von € 750,00.
(5) Verwendet der Kunde die paybox oder die PIN missbräuchlich oder ist der Kunde an der missbräuchlichen Verwendung der paybox oder der PIN durch einen Dritten beteiligt, so haftet der Kunde unbeschränkt.
(6) Die Frist des Kunden zur Unterrichtung der paybox GmbH zur Erwirkung einer Berichtigung der vorgenommenen Transaktion endet spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung oder der Gutschrift.
(7) Meldungen der Kunden an paybox GmbH gemäß den vorstehenden Regelungen sind unter Verwendung der Kommunikationsmittel gemäß obigem Punkt 1. Absatz (5) vorzunehmen.
14. Sperre
(1) Stellt der Kunde missbräuchliche Verfügungen mit seiner paybox fest, ist er verpflichtet, die paybox GmbH hierüber unverzüglich zu verständigen und eine Sperre seiner paybox zu veranlassen. Das Gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen der paybox-PIN oder des mobilen Endgerätes bzw. der bei der paybox GmbH registrierten SIM-Karte. Eine Sperre seiner paybox kann der Kunde unter der paybox Serviceline (siehe www.paybox.at) veranlassen.
(2) Daneben ist die paybox GmbH berechtigt, erforderlichenfalls auch ohne Veranlassung durch den Kunden eine Sperre der paybox vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen die paybox GmbH berechtigt ist, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, in denen der Kunde wesentliche Pflichten verletzt, seinen Zahlungspflichten aufgrund mangelnder Deckung seines Bankkontos nicht mehr nachkommen kann oder ein Missbrauch erfolgt bzw. ernstlich zu befürchten ist. Eine Sperre der paybox des Kunden durch die paybox GmbH aufgrund von Missbrauchsverdacht erfolgt jedenfalls, wenn der PIN dreimalig falsch eingegeben wird.
15. Einwendungen aus dem Grundgeschäft
Der Kunde hat Reklamationen oder sonstige Meinungsverschiedenheiten, die aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Händler stammen, direkt mit dem Händler zu klären. Eine Haftung der paybox GmbH in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.
16. Informationspflichten des Kunden bei Änderung seiner persönlichen Daten
(1) Der Kunde (ausgenommen sind Kunden, welche paybox im Rahmen ihres Mobilfunkvertrages nutzen) verpflichtet sich, der paybox GmbH Änderungen seiner persönlichen und vertragswesentlichen Daten unverzüglich mitzuteilen. Diese Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf die Änderung der Bankverbindung und Anschrift des Kunden, auf die Änderung seiner Mobiltelefonnummer sowie auf die allfällige Weitergabe seines Mobiltelefonvertrags an einen Dritten. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, so ist die paybox GmbH berechtigt, dem Kunden die ihr oder dem Händler insbesondere durch Einschaltung eines Finanzdienstleisters entstehenden Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen. Gibt der Kunde eine Änderung seiner Anschrift nicht bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame Erklärungen der paybox GmbH nicht zu, so gelten die Erklärungen trotzdem als zugegangen.
(2) Kunden, welche paybox im Rahmen ihres Mobilfunkvertrages nutzen, haben solche Änderungen ihrem jeweiligen Mobilfunkbetreiber mitzuteilen.
(3) Meldungen der Kunden an paybox GmbH gemäß den vorstehenden Regelungen sind unter Verwendung der Kommunikationsmittel gemäß obigem Punkt 1. Absatz (5) vorzunehmen.
17. Gebühren für Auslandstelefonate bzw. Roaming
Benutzt ein Kunde die paybox außerhalb seines Mobilfunknetzes und entstehen ihm durch einen Anruf der paybox GmbH Roaming-Gebühren auf seiner Telefonrechnung, so sind diese Kosten durch den Kunden zu tragen.
18. Datenschutz
(1) Die paybox GmbH ermittelt und verarbeitet Stammdaten sowie andere vom Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses und von Dritten im Rahmen der Überprüfung der Identität, Rechts- und Geschäftsfähigkeit des Kunden der paybox GmbH bekannt gegebene personenbezogene Daten.
(2) Die Daten werden für Zwecke der Erbringung von Dienstleistungen der paybox GmbH verwendet, gespeichert und - soweit nicht im folgenden anders festgehalten - nicht zu anderen Zwecken an Dritte weitergegeben. Der Kunde erteilt hiermit seine Zustimmung, dass die paybox GmbH Stammdaten und andere für die Identität maßgebliche personenbezogene Daten, die für die Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden oder für die Eintreibung von Forderungen notwendig sind, weitergeben kann.
(3) Der Kunde ermächtigt sein kontoführendes Kreditinstitut gem. § 38 Abs. 2 Z 5 Bankwesengesetz und gem. § 8 Abs. 1 Z 2 Datenschutzgesetz 2000 ausdrücklich, der paybox austria GmbH Bankauskünfte, vor allem über seine Bonität zu erteilen.
19. Änderungen der Geschäftsbedingungen / Preisänderungen
Die paybox GmbH ist jederzeit befugt, die Geschäftsbedingungen und die Preise zu ändern. Von solchen Änderungen wird der Kunde mit einer SMS-Nachricht auf sein mobiles Endgerät, mittels einer E-Mail, sofern er eine solche Adresse bekannt gegeben hat, oder auf dem Postweg verständigt. Wenn der Kunde dieser Änderung dann nicht innerhalb von zwei Monaten schriftlich widerspricht oder die paybox nach Erhalt der Benachrichtigung weiter nutzt, gilt die Änderung als vom Kunden genehmigt. Auf die Widerspruchsfrist sowie auf die Bedeutung des Verhaltens des Kunden wird die paybox GmbH bei Mitteilung über die Änderung gesondert hinweisen. Ein Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist berechtigt die paybox GmbH den Vertrag gemäß Punkt 11. Absatz (2) aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beendigen.
20. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht.
(2) Vereinbarter Erfüllungsort ist Wien, Innere Stadt. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist - außer bei Klagen gegen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind - Wien, Innere Stadt.
(3) Wenn sich der Kunde im Zuge der Nutzung der paybox beschwert erachtet, hat er gemäß § 13 AVG die Möglichkeit einer Anzeige bei der FMA. Außerdem kann er seine Rechte unter Beachtung des oben vereinbarten Gerichtsstandes vor den ordentlichen Gerichten geltend machen. Der Kunde kann sich auch an die gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft wenden:
Österreichische Kreditwirtschaft
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel: +43/1/505 42 98
E-Mail: office@bankenschlichtung.at
21. Sonstiges
Die paybox GmbH anerkennt auch den Internet Ombudsmann als außergerichtliche Streitschlichtungsstelle:
Internet Ombudsmann
Margaretenstraße 70/2/10, 1050 Wien
Web: http://www.ombudsmann.at/
E-Mail: beratung@ombudsmann.at
22. Entgelte
Gemäß Punkt 6 der Geschäftsbedingungen für die Nutzung der paybox gelten folgende Entgelte und Gebührensätze:
| Jahresentgelt paybox classic | EUR 19,00 |
| Jahresentgelt paybox public | EUR 0,00 |
| Jahresentgelt paybox classic U 18 | EUR 9,50 |
| Jahresentgelt paybox inside* | EUR 0,00 |
| Zahlungserinnerung | EUR 0,00 |
| Mahngebühren | EUR 9,00 |
| Rücklastschriftspesen | mind. EUR 10,00 (abhängig von der jeweiligen Bank) |
| Verzugszinsen | 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz |
* Kunden, welche paybox im Rahmen ihrer Mobilfunkrechnung nutzen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (pdf, 62 KB) |



